Früher Junggesellen - Heute Jungschützen
Nur eine Umbenennung?
Im Jahre 1970 wurde in der Generalversammlung am Ostermontag der Beschluss gefasst, dass der „St. Sebastianus – Junggesellen – Schützenverein“ ab sofort den Namen „St. Sebastianus-
Jungschützenverein“ führt.
War in diesem Moment nur eine „kleine“ Namensänderung erfolgt?
N E I N, durch diese „Umbenennung“ sollte eine positive, traditionsreiche Vereinsgeschichte fortgeführt werden, denn das Problem war, dass die aktive Teilnahme der Schützenmitglieder an den
Umzügen des Schützenfestes zurückgegangen war. Dieser Rückgang war bedingt durch mangelndes Interesse und Verheiratung vieler Mitglieder.
Auch die Einrichtung einer Ehrenkompanie hatte nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Die Mitgliederzahl lag bei ca. 120 Mitgliedern, eigentlich recht gut und die Fluktuation der Austritte konnte durch Neuaufnahmen immer in der Waage gehalten werden.
Was sollte erreicht werden?
· Durch die Umbennung sollte ein größerer Personenkreis angesprochen werden.
· Verheiratete fanden Aufnahme im Jungschützenverein
· Junggesellen und Verheiratete bildeten gemeinsam die Festumzüge.
Sieht man heute noch einmal bis 1970 zurück, so muss man den Mitgliedern der damaligen Generalversammlung nachträglich ein „Dankeschön“ sagen, für diesen, damals wohl umstrittenen Schritt.
Die folgende Aufstellung der Mitgliederzahlen, sowie die uns allen in Erinnerung weilenden Festumzüge der letzten Jahre, beweisen, dass sie Recht behalten
haben:
1970 = 119 Mitglieder
1975 = 165 Mitglieder
1980 = 242 Mitglieder
1984 = 330 Mitglieder
2009 = 652 Mitglieder
Konkurrenz zum Bürgerschützenverein?
Dieses muss ganz klar verneint werden. Es war weder damals, noch ist es heute das Ziel unseres Vereines. Wir sind seit 1759 als ein Bruderverein der Bürgerschützen zu sehen.
Wir
verfolgen nicht Konkurrenzdenken, sondern weiterhin die Ideale „Glaube, Sitte, Heimat.“
Eine gute Kooperation zeichnet heute die Vorstandsarbeit zwischen beiden Vereinen aus. Deshalb an dieser Stelle noch einmal die klare Aussage, dass alle Schützen, Junggesellen wie Verheiratete,
letztmalig in den Vorstand des Jungschützenvereins gewählt werden können, wenn sie am Wahltage das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wir hoffen, dass die Schützenfeste der Jungschützen weiterhin allen Rüthenern und Besuchern in angenehmer Erinnerung bleiben.